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Innovationswettbewerb Medizintechnik 2010
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt seit 1999 jährlich den Innovationswettbewerb zur Förderung der Medizintechnik durch. Dieser Wettbewerb wird mit der vorliegenden Bekanntmachung erneut durchgeführt.

Das Fördermodul "Innovationswettbewerb - BASIS" (Modul I) und das Fördermodul "Innovationswettbewerb - TRANSFER" (Modul II) sollen bestehende Angebote der Forschungsförderung ergänzen und die Lücke zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Forschung schließen. Besonders innovative und originelle Forschungs- und Entwicklungsideen der Medizintechnik werden ausgewählt und im Rahmen eines "Schlüsselexperimentes" (Fördermodul Innovationswettbewerb - BASIS) bzw. eines "FuE-Vorhabens" (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) unter Beteiligung der Industrie (Fördermodul Innovationswettbewerb - zu überwinden und den Weg von der Idee zu einem medizinisch nutzbaren und wirtschaftlich umsetzbaren Produkt oder einer Technik zu beschleunigen.  Der Innovationswettbewerb zur Förderung der Medizintechnik ist Teil des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Unter den Begriff "Medizintechnik" fallen in dieser Bekanntmachung die Forschung und Entwicklung zu Geräten und Verfahren, die unter das Medizinproduktegesetz (MPG) fallen (siehe § 3). Der Innovationswettbewerb Medizintechnik ist technologieoffen und technologieübergreifend. Er umfasst u.a. auch Technologien wie Materialentwicklung, Mikrosystemtechnik, optische Technologien, Informations- und Kommunikationstechnologie und Biotechnologie. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Entwicklungen für die Anwendung in der Gesundheitsversorgung für den Menschen handelt. Die angestrebten Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Lösung eines wichtigen medizinischen Problems leisten und eine Umsetzung in die Praxis erwarten lassen.

Im Innovationswettbewerb Medizintechnik werden daher ausschließlich Vorhaben gefördert, bei denen nachweislich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen technischen Entwicklern und Anwendern aus der Gesundheitsversorgung gegeben ist. Vorhaben, die keinen direkten Bezug zur Anwendung in der Gesundheitsversorgung für den Menschen besitzen oder keine substantielle medizintechnische Entwicklung vorsehen, werden im Rahmen des Innovationswettbewerbs Medizintechnik nicht gefördert.

Im Modul I "Innovationswettbewerb - BASIS"* werden grundlegende Untersuchungen - im Folgenden "Schlüsselexperiment" genannt -
gefördert. Dabei soll die Machbarkeit einer neuen Technik in der Gesundheitsversorgung nachgewiesen werden. Sie soll die Diagnose bzw. Therapie einer bestimmten Krankheit ermöglichen oder eine Behinderung erleichtern oder ausgleichen. Das Schlüsselexperiment muss durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Entwicklungsrisiko und ein vielversprechendes Nutzungspotenzial für die spätere wirtschaftliche Verwertung gekennzeichnet sein. Das Schlüsselexperiment ist damit vorwiegend in der Phase der anwendungsorientierten Grundlagenforschung anzusiedeln. Die wissenschaftliche Überprüfung der neuen Technik soll, nach Möglichkeit einschließlich entsprechender in-vivo-Funktionstests, in der Regel spätestens nach drei Jahren abgeschlossen sein. Vorbereitende Maßnahmen zum Ergebnistransfer werden bereits erwartet. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen technischen Entwicklern und Anwendern aus der Gesundheitsversorgung muss nachgewiesen werden. Dies ist entweder möglich durch einen gemeinsam gestellten Verbundantrag oder durch die Einbindung assoziierter Kooperationspartner ohne eigene Zuwendung, die jedoch eigenständige Arbeitspakete bearbeiten.

Im Modul II "Innovationswettbewerb - TRANSFER"* können FuE-Vorhaben, d. h. noch vor der Produktentwicklung angesiedelte Vorhaben, gefördert werden. Der grundlegende Nachweis zur Machbarkeit einer neuen Technik sowie deren wissenschaftliche Überprüfung (Schlüsselexperiment) müssen bereits abgeschlossen und nachgewiesen sein. Die FuE-Vorhaben müssen wie die
Vorhaben im Modul I - durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Entwicklungsrisiko und ein hohes Nutzungspotenzial für die spätere wirtschaftliche Umsetzung gekennzeichnet sein. Die Vorhaben müssen sich bereits in der Phase der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung (siehe "Leitfaden für Antragsteller"), jedoch noch im Vorfeld der Produktentwicklung befinden. In der Regel müssen sie nach drei Jahren abgeschlossen sein. Umfassende begleitende Maßnahmen zum Ergebnistransfer müssen Teil des Vorhabens sein. So wird bei positivem Verlauf des Vorhabens erwartet, dass nach Ablauf der Förderung das Vorhaben in die experimentelle Entwicklung oder die Produktentwicklung übergeht. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen technischen Entwicklern und Anwendern aus der Gesundheitsversorgung muss durch einen gemeinsam gestellten Verbundantrag von mindestens je einem Partner aus der technischen Entwicklung und aus der Gesundheitsversorgung nachgewiesen werden. Im Modul II sind Einzelvorhaben sowie Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen: www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Leitfaden_INMT_2010.doc

Der elektronische Antrag kann bis spätestens 19. Mai 2010 beim Projektträger eingereicht werden.

Quelle: BMBF-Bekanntmachung vom 02.03.2010

Business + Innovation Center Kaiserslautern GmbH, 09.03.2010
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